Regelung zur Teilnahme am Schemenlaufen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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 Verlautbarung des Imster Fasnachtskomitees:
Regelung zur Teilnahme am Schemenlaufen. Der Vorschlag wurde in der Fasnachtsversammlung am 6. Jänner 2016 zur Abstimmung gebracht, und angenommen.

Seit Jahrzehnten wächst unsere Stadt unaufhörlich, und mit ihr die Teilnehmerzahl beim Schemenlaufen. Nun ist es grundsätzlich erfreulich, wenn das Interesse der Stadtbevölkerung an unserer einzigartigen Fasnachtstradition groß ist und Jung und Alt beim Schemenlaufen dabei sein wollen. Allerdings wird die  mittlerweile riesige und ständig wachsende Zahl der Mitwirkenden (beim letzten Schemenlaufen waren es schon an die 900 Teilnehmer!) für die Veranstaltung zu einem immer größeren Problem.

Offensichtlich bedingt durch den Umstand, dass viele Gruppen - wie insbesondere Roller und Scheller - sich seit geraumer Zeit zahlenmäßige Beschränkungen auferlegt haben, ist die Anzahl der Ordnungsmasken überproportional gestiegen. Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Ordnungsmasken im äußeren Kreis und den Rollern und Schellern und anderen Maskierten im inneren Kreis stimmt einfach nicht mehr. Viele Maskierte, die eigentlich ständig in Bewegung sein sollten, stecken oft genug im „Stau“ und sind zum Stehen und Warten gezwungen – für die Teilnehmer selbst frustrierend und auch für die Zuschauer kein schöner Anblick. Zusätzlich wird der Zug der Ordnungsmasken immer länger und führt dazu, dass die Fasnachtswägen erst später nachrücken können und damit verzögert ins Blickfeld der Zuschauer kommen.

Was soll man tun, um die beschriebene Situation in den Griff zu bekommen, zu verbessern?

Mehrere Überlegungen wurden angestellt und mit vielen Fasnachtlern das Für und Wider von Änderungen diskutiert. Wirklich begeistert war man von keiner. Klar war letztlich, dass es in irgendeiner Form zu einer Beschränkung der Teilnehmer kommen muss. Alle Fasnachtler wurde früh genug informiert (bereits 2012), damit es später zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt.

Der nachstehende Vorschlag zur Beschränkung der Teilnehmerzahl, der auch bereits beschlossene Regelungen enthält, wurde bei der Vollversammlung 2016  für alle Fasnachtler zur Abstimmung gebracht und angenommen:

  • Wie bisher: Teilnehmer müssen ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Imst haben. Ausgenommen hiervon sind lediglich Musikanten (Stadtmusik), Ordner und Wagenbauer. Ergänzung: Die reine Anmeldung eines Hauptwohnsitzes, ohne dass Imst auch der Lebensmittelpunkt ist, ist unzureichend. Für Imster, die zu Ausbildungszwecken temporär auswärts leben, gilt diese Beschränkung während der Ausbildungszeit nicht.
  • Wie bisher: Die derzeitigen Regelungen/Beschränkungen bei den Rollern & Schellern (von dieser Gruppe bereits seit mehreren Fasnachten praktiziert) bleiben aufrecht. Gruppeninterne Änderungen für das Schemenlaufen 2016 wurden bereits bei einer Versammlung der Roller & Scheller am 29. November beschlossen.
  • Wie bisher: Die derzeitige zahlenmäßige Beschränkung bei Mohrenspritzern Engelspritzern, Kaminern, Vogelhändlern und Korbweible bleibt bestehen.
  • Wie bisher: Bei der  Labara, den Ordnern und Kassieren gibt es an der bisher ausgeübten Praxis keine Änderung. 
  • Wie bisher: Bei Hexen und Bären bleibt alles beim Alten.
  • Neu: Einzelmasken, d.h. Kaminer, Vogelhändler und Korbweible befüllen ihre Reihen nur aus aktiven Fasnachtlern.
  • Neu: Der Einstieg für die Ordnungsmasken erfolgt, wie bisher bereits bei Rollern und Schellern, ausschließlich über die Buabefåsnåcht. Nur wer bei der letzten Buabefåsnåcht als Ordnungsmaske, als Hexenmusikant oder bei der Labara mitgewirkt hat oder bei der jeweils letzten Fasnacht als Ordnungsmaske mitgegangen ist, kann in Zukunft als Ordnungsmaske teilnehmen.
    Eine Ausnahme besteht nur für jene die bei der jeweils letzten Fasnacht krankheitsbedingt, durch einen Todesfall in der Familie oder berufsbedingt nicht teilgenommen haben, vorausgesetzt sie hätten bei der letzten Fasnacht die Teilnahmebedingungen für die Ordnungsmasken erfüllt.

Es wäre nicht die erste auferlegte Beschränkung! (Beispiele aus der Vergangenheit):

  • Schon in den Teilnahmebedingungen aus dem Jahr 1908 ist davon die Rede, dass laut Weisung des Stadtmagistrats die Anzahl der Mohrenspritzer auf 5 zu limitieren ist. Später wurden diese Bedingungen dahingehend ergänzt, dass nicht mehr als 3 Engelspritzer dabei sein dürfen.
  • Vor vielen Jahrzehnten wurde nach unten hin ein Alterslimit festgesetzt, wonach nur Burschen und Männer ab 16 Jahren an der großen Fasnacht teilnehmen können – für die 6- bis 15-Jährigen gibt’ ja die Buabefåsnåcht. Nur die Hexenmusikanten und Affen der Bärenbande dürfen dieses Alterslimit unterschreiten.
  • Im Jahr 1981 wurde festgelegt, dass nur derjenige teilnahmeberechtigt ist, der seinen Hauptwohnsitz in Imst hat. Später wurde diese Bestimmung dahingehend verschärft, dass nur Männer, die ihren ständigen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Imst haben, aktiv an der Fasnacht teilnehmen können. Überdies müssen seit damals zugewanderte Personen zumindest zwei große Fasnachten als Zuschauer miterlebt haben, bevor sie erstmals beim Schemenlaufen im Kroas mitgehen dürfen.
  • Für das Schemenlaufen 1992 beschloss man eine zahlenmäßige Beschränkung der Roller- und Schellerpaare auf 55 sowie der Laggepaarle auf 10 Paare. Daneben haben seit 1992 gebürtige Imster, die in die Fremde ziehen, ihre Berechtigung zur aktiven Teilnahme an der Fasnacht verloren.

27.03.2015 23:59